Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3073
BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22 (https://dejure.org/2024,3073)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2024 - XII ZR 123/22 (https://dejure.org/2024,3073)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - XII ZR 123/22 (https://dejure.org/2024,3073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,3073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Corona: Reisestornierungen nach Beherbergungsverbot - Rückerstattung der Vorauszahlung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unmöglichkeit der Beherbergung bei Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken als Schutzmaßnahme ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 524
  • ZIP 2024, 931
  • MDR 2024, 429
  • NZM 2024, 329

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21

    Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22
    Daher scheidet eine Anwendung des § 313 BGB aus, soweit der Tatbestand des § 275 Abs. 1 BGB erfüllt ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Mai 2022 - XII ZR 64/21, BGHZ 233, 266 = NZM 2022, 514).

    Rechtliche Unmöglichkeit ist gegeben, wenn ein geschuldeter Erfolg aus Rechtsgründen nicht herbeigeführt werden kann oder nicht herbeigeführt werden darf (Senatsurteil BGHZ 233, 266 = NZM 2022, 514 Rn. 16 mwN).

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses zu beurteilen (vgl. Senatsurteil BGHZ 233, 266 = NZM 2022, 514 Rn. 20 mwN).

    Eine Anpassung des Vertragsinhalts ist aber nicht mehr möglich, wenn bereits aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen, wie im vorliegenden Fall aufgrund der §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, die wechselseitigen vertraglichen Leistungsverpflichtungen entfallen sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 233, 266 = NZM 2022, 514 Rn. 30 f. mwN).

  • BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 191/18

    Wohnraummietvertrag: Vereinbarung der Vertragsbeendigung bei Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung ist in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich darauf hin, ob sich das Berufungsgericht den Darlegungen im Urteil zufolge mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH Urteil vom 11. November 2020 - VIII ZR 191/18 - NZM 2021, 137 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 93/10

    Wohnraummiete: Vertragsgemäßer Gebrauch bei Nutzung der Mietwohnung nur zu

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22
    Den Mieter trifft jedoch in der Regel keine Gebrauchspflicht (BGH Urteil vom 8. Dezember 2010 - VIII ZR 93/10 - NZM 2011, 151 Rn. 14 mwN).
  • OLG Köln, 07.09.2022 - 16 U 208/21

    Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung für gebuchte Hotelzimmer Untersagung der

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - XII ZR 123/22
    Das Oberlandesgericht hat seine in MDR 2022, 1534 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 363/21

    Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie

        b) Im Streitfall waren die Voraussetzungen eines Rücktrittsrechts der Klägerin gemäß § 326 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 323 Abs. 4 BGB gegeben (vgl. zu einem Rückzahlungsanspruch gemäß § 326 Abs. 4 BGB im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in einem Fall ohne erklärten Rücktritt BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - XII ZR 123/22, unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht